ZAG-MaRisk &
Limitsteuerung
Viele Zahlungsdienstleister unterschätzen, was die ZAG-MaRisk wirklich von ihnen verlangt. Der Fokus liegt in der Praxis häufig auf Dokumentation und Policies — dabei schaut die Aufsicht zuerst auf eine andere Frage: Wer entscheidet über Risiko, und ist diese Verantwortung wirklich eindeutig geregelt? Dieser Beitrag zeigt, warum Limitsteuerung ein Führungsinstrument ist und keine Reporting-Übung — und was eine prüfbereite Governance-Struktur konkret bedeutet.
Governance in der
Kreditentscheidung
Kreditentscheidungen entstehen heute automatisiert im Checkout — bei BNPL-Anbietern, Plattformen, Händlern und Zahlungsdienstleistern. Die CCD2 verändert den Blick der Regulierung grundlegend: nicht mehr nur der Kreditvertrag steht im Fokus, sondern der gesamte Entscheidungsprozess. Dieser Beitrag zeigt, was das organisatorisch bedeutet — und warum die Frage nach Verantwortung nicht technisch, sondern governance-seitig beantwortet werden muss.
CCD2 macht Nicht-Banken nicht zu Banken — aber es verlangt proportionale Governance. Teil 2 ordnet ein, wen die Richtlinie wirklich trifft: Händler mit Checkout-Krediten, BNPL-Anbieter, Plattformen, Vermittler. Und es zeigt, was ein funktionierendes Steuerungsmodell konkret braucht — klare Verantwortung, nachvollziehbare Entscheidungslogik, dokumentierte Änderungen und definiertes Monitoring. Kein Bankframework, aber Struktur.
Viele Diskussionen über CCD2 drehen sich um Governance. In der Praxis zeigt sich die Regulierung aber zuerst an einer anderen Stelle: im Kreditprozess selbst. Teil 3 zeigt, was sich operativ verändert — von der Kreditwürdigkeitsprüfung über vorvertragliche Informationspflichten bis zur Begründungspflicht bei algorithmischen Entscheidungen. Der Checkout wird zum regulatorischen Kernprozess.
ESG-Risikomanagement
für SNCIs
Mit BRUBEG werden ESG-Risiken verbindlich im KWG verankert — durch neue §§ 26c und 26d. Was das für kleine, nicht komplexe Institute konkret bedeutet, wird in der Praxis noch unterschätzt. Dieser Beitrag ordnet den rechtlichen Rahmen ein: Warum ESG-Risiken keine Sonderthemen sind, sondern integraler Bestandteil von Geschäfts- und Risikostrategie — und welche Kernpflichten aus BRUBEG, KWG und MaRisk unmittelbar folgen.
Rechtlicher Rahmen verstanden — aber wie geht man es an? Teil 2 liefert einen phasenorientierten Umsetzungsfahrplan für SNCIs: von der Vorbereitungsphase über die grundlegende Integration bis zur Vorbereitung auf das Ende der Übergangsregelung ab 2030. Mit konkreten Checklisten und praxisnahen Hinweisen zur Ausgestaltung des ESG-Risikoplans.
Proportionalität ist kein regulatorischer Rabatt — sie ist eine Begründungspflicht. Teil 3 zeigt, warum die Wahl vereinfachter Ansätze nicht automatisch angemessen ist, sondern bewusst, risikoorientiert und von der Geschäftsleitung getragen sein muss. Mit konkreten Beispielen für prüfungsstabile Argumentation und dem entscheidenden Unterschied zwischen schwacher und starker Begründungslogik.
Der ESG-Risikoplan ist kein Pflichtdokument das abgehakt wird — er zeigt, ob Governance mehr ist als ein Konzept. Dieser Zwischenbeitrag zur BRUBEG-Serie stellt die entscheidende Frage: Wird der Plan mit Formallogik erstellt oder mit Steuerungslogik? Der Unterschied liegt in der Verankerung — in Vorstandsentscheidungen, in ICAAP und Strategie, in echten Managemententscheidungen.